
Hier sind wir zu finden:
An der Humboldtbrücke 7 direkt hinterm Hauptbahnhof
Die Öffnungszeiten sind:
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 11:00 - 18:00 Uhr
Allgemeine Leihbedingungen (ALB)
Zwischen Der Leih-Laden Osnabrück und der Person, die einen Gegenstand aus dem Bestand von Der Leih-Laden ausleiht, im Folgenden Entleiher*in genannt:
1. Voraussetzungen für die Ausleihe
Die Ausleihe eines Gegenstands aus dem Bestand von Der Leih-Laden (Leihgegenstand) erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen: Die Leihbedingungen von Der Leih-Laden sind einmalig schriftlich zu akzeptieren. Dazu muss das Registrierungsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch, einen Gegenstand von Der Leih-Laden ausgeliehen zu bekommen. Eine Ausleihe unter 18 Jahren ist nicht möglich.
2. Pfand
Bei der Ausleihe ist unter Umständen ein Pfand in bar zu hinterlegen. Die Höhe des Pfandbetrags ist im Leihkatalog für jeden Leihgegenstand festgelegt.
3. Gebrauch und Prüfung der Leihgegenstände
- Die Leihgegenstände aus dem Bestand von Der Leih-Laden sind nur für den nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Entleiher*in sind ohne die Erlaubnis von Der Leih-Laden nicht berechtigt, Leihgegenstände einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
- Der Leihgegenstand wird dem/der Entleiher*in im funktionstüchtigen Zustand übergeben. Der/die Entleiher*in ist verpflichtet, bereits bei der Übernahme gegenüber Der Leih-Laden sämtliche vorhandenen, erkennbaren Mängel des Leihgegenstandes anzuzeigen. Der/die Entleiher*in ist verpflichtet, vor dem Gebrauch die Funktionstüchtigkeit des Leihgegenstandes einschließlich Zubehör zu überprüfen. Der/die Entleiher*in ist insbesondere verpflichtet, sich vor Gebrauch mit der Funktionsweise sowie den Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Leihgegenstandes vertraut zu machen.
- Der/die Entleiher*in ist verpflichtet, den Leihgegenstand ordnungsgemäß und sicher zu verwahren. Wenn möglich, ist der Leihgegenstand in verschlossenen Räumen zu verwahren. Ansonsten ist der/die Entleiher*in verpflichtet, Sperrvorrichtungen (Schlösser oder dergleichen) für die sichere Verwahrung des Leihgegenstandes zu verwenden. Im Falle eines Diebstahles oder Verlustes hat der/die Entleiher*in die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen anderen, gleichwertigen Gegenstand an Der Leih-Laden zu übergeben. Gleichwertig bedeutet, dass der Ersatzgegenstand den gleichen Zweck erfüllen kann, wie der ursprüngliche Leihgegenstand und auch dem Marktpreis des Leihgegenstandes entspricht.
4. Leihdauer und Rückgabe
- Der Zeitraum der Ausleihe ist in unserem Leih-Katalog vermerkt. Das späteste Rückgabedatum des Leihgegenstandes wird in dem Entleih-Formular vermerkt.
- Leihgegenstände sollen nach der Nutzung schnellstmöglich zurückgegeben werden. Eine kurze Ausleihzeit bewirkt, dass Leihgegenstände vielen Nutzer*innen zugänglich sind.
- Eine Verlängerung der Leihdauer ist nur mit Zustimmung von Der Leih-Laden vor Ablauf der Leihzeit möglich.
- Die Rückgabe ist spätestens am Datum der Rückgabefrist fällig (§ 604 BGB). Die Rückgabe ist nur gültig, wenn der Leihgegenstand im Leih-Laden an ein Teammitglied von Der Leih-Laden übergeben wurde und dieses bestätigt, dass der Leihgegenstand ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Die Rückgabe ist nur zu den Öffnungszeiten von Der Leih-Laden möglich. Das Abstellen oder Ablegen vor dem Ladengeschäft von Der Leih-Laden oder das Ablegen im Ladengeschäft von Der Leih-Laden ohne Anwesenheit eines Leihladen-Teammitglieds ist keine Rückgabe.
- Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Leihgegenstandes wird das hinterlegte Pfand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe wird 1 € pro Öffnungstag vom Pfand einbehalten.
- Wenn der Leihgegenstand nicht ordnungsgemäß übergeben wurde, behält sich Der Leih-Laden vor, den Leihgegenstand ohne Beisein des/der Entleiher*in zu überprüfen und bei Schadensfeststellung eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Leihgegenstände müssen bei der Rückgabe so sauber, funktionsfähig und vollständig sein, wie sie bei der Verleihung waren. Ist dies nicht der Fall, fallen Reparatur- und Reinigungsentgelte an. Im Fall der Reparatur trägt der Nutzer die anfallenden Reparaturkosten, wenn er die Notwendigkeit der Reparatur verschuldet hat. Die Kosten sind begrenzt auf die Kosten einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes entsprechend Nr. 3 (3). Für gebrauchsüblichen Verschleiß fallen keine Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten an (z.B. Kinderkleidung), vgl. § 602 BGB. Wird der Gegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurückgegeben, zahlt Der Leih-Laden das Pfand in voller Höhe zurück. Andernfalls kann Der Leih-Laden das Pfand teilweise oder vollständig einbehalten.
5. Haftung
Der/die Entleiher*in trägt ab Übernahme des Leihgegenstandes die Verantwortung. Er/sie haftet gegenüber Der Leih-Laden und gegenüber Dritten für Schäden, die an oder durch den Leihgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs und/oder aus einer vereinbarungswidrigen Verwendung des Leihgegenstandes sowie Schäden durch Lagerung, Transport oder sonstiges unsachgemäßes Verwenden. Der/die Entleiher*in verpflichtet sich, den Leihgegenstand entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie beim Ausleihen eines fahrtüchtigen Straßenobjekts unter Umständen auch unter Beachtung der StVO zu verwenden. Des Weiteren ist der/die Entleiher*in selbst dafür verantwortlich, sich über den sachgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes zu informieren und trägt selbst Verantwortung über den Gebrauch sowie dessen Folgen. Der Leih-Laden bzw. der Verein Gemeinwesendiakonie Osnabrück e.V. haften nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch die Verwendung von Leihgegenständen entstanden sind, außer Der Leih-Laden hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt (§ 599 BGB).
6. Datenschutz
Es werden folgende persönliche Daten in einer Datei gespeichert: Name, Adresse, E-Mailadresse, Handy-Nr., Besitzer einer Kundenkarte. Der Leih-Laden wird die Daten nur für interne Zwecke verwenden und auf Wunsch löschen. Zugang zu den Daten haben alle Mitarbeiter*innen von Der Leih-Laden.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet das Ausleihen?
Jedes Teil hat einen individuellen Preis, da die Gegenstände in der Anschaffung und im Wert sehr unterschiedlich sind. Die Preise findest Du auf der Website.
Warum gibt es zwei Preise?
Personen mit einem niedrigen Einkommen erhalten bei uns die Kundenkarte. Mit der Kundenkarte erhältst Du alle Gegenstände mit einem Rabatt von 25%.
Bekomme ich die Kundenkarte?
Unter folgenden Bedingung bekommst Du die Kundenkarte:
- Du beziehst derzeit Bürgergeld (OS-Pass)
- Wohngeld,
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter,
- Kinderzuschlag,
- Leistungen als Flüchtling / Asylbewerber,
- Bafög,
- Ausbildungsvergütung,
- eine Rente unter 1.500 Euro (Alleinstehende),
- eine Rente unter 2.000 Euro (Paare),
- ein Familieneinkommen unter 2.500 Euro (Alleinerziehende und Familien).
Es muss ein Nachweis vorgelegt werden.
Mit der Kundenkarte erhältst Du auch in unseren Sozialen Läden 50% Rabatt auf die Artikel.
Was passiert, wenn ich den ausgeliehenen Gegenstand zu spät zurückgebe?
Bei verspäteter Rückgabe wird 1 € pro Öffnungstag vom Pfand einbehalten.
Kann ich die Rückgabefrist verlängern?
Ja, eine einmalige Verlängerung um den gleichen Zeitraum ist möglich, sofern der Gegenstand nicht vorgemerkt wurde.
Muss ich Pfand bezahlen?
Für einzelne Gegenstände mit einem hohen Anschaffungswert muss Pfand hinterlegt werden. Dieses ist auf der Website markiert.
Bekomme ich das Pfand komplett zurück?
Ist der entliehene Gegenstand nicht beschädigt und komplett funktionstüchtig und gereinigt, bekommst Du das Pfand zurück.
Kann ich den Artikel reservieren?
Ja, Du kannst den Artikel über das unten stehende Click & Collect – Formular reservieren. Die Reservierung gilt erst, wenn Du eine Bestätigung erhalten hast.
Welche Bedingungen gelten für das Leihen?
Für den reibungslosen Leihbetrieb gelten ein paar Regeln wie das Einhalten der Ausleihfrist und der sorgsame Umgang mit den Gegenständen. Einen Überblick verschaffen dir unsere Allgemeinen Leih-Bedingungen.
Verdient ihr Geld damit, den Laden zu betreiben?
Wir sind eine gemeinnützige Organisation und dürfen mit unseren Einrichtungen keinen Gewinn erwirtschaften, müssen uns aber selbst tragen (Miete, Nebenkosten etc). Deshalb können wir die Dinge nicht kostenlos verleihen.
Wie trägt sich der Leih-Laden?
Wir sind Teil von Gemeinwesendiakonie Osnabrück e.V., der sich hauptsächlich über Spenden finanziert. Eine Mitgliedschaft kann ab 5 € im Monat abgeschlossen werden oder eine einmalige Spende an folgendes Konto überwiesen werden:
Sparkasse Osnabrück
IBAN: DE40 2655 0105 1551 1354 92
BIC: NOLADE22XXX
Verwendungszweck: Jeder Mensch braucht einen Engel
Wie kann ich mitmachen?
Egal, ob für Ladenschicht, Reparatur oder andere Dinge, wir brauchen immer tatkräftige Hilfe! Wenn Du uns unterstützen willst, den Leih-Laden zu betreiben, freuen wir uns über eine Mail, Deinen Anruf oder Besuch!